Die Ansprecherlaubnis in der Finanzbranche
Auch Banken und Versicherungen benötigen rechtssichere Opt-Ins
Auch bei Banken und Versicherungen bringt die Neuregelung der Gesetzeslage im Sommer 2009 radikale Veränderungen: Die rechtssichere Ansprecherlaubnis für Kunden über verschiedene Kanäle - auch "Opt-In" genannt. Nach der Gesetzesvorlage des Bundes, die im Sommer 2009 in Kraft treten soll, wird es künftig ohne nachweisbare Einwilligung eines Kunden nicht mehr möglich sein, diesen Kunden direkt - also zum Beispiel per Telefon oder per E-Mail - zu kontaktieren. Experten sehen hier Vertrieb und Marketing auch im Bank- und Versicherungsgeschäft vor großen Aufgaben.Kaltakquisition verboten
Insbesondere die Ansprache per Telefon wird hier drastisch reguliert: Laut § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sind so genannte "Kaltanrufe" komplett verboten - es sei denn, der jeweilige Adressat hat zuvor eine ausdrückliche und konkludente Einwilligung gegeben. Der bloße Umstand, dass es sich um einen "Kunden" handelt, der vielleicht schon einmal etwas bestellt oder sich interessiert hat, ist für den Gesetzgeber nicht mehr ausreichend. Noch schärfer gefasst ist diese Regelung für die Kommunikationskanäle Fax und E-Mail.
Auch bei Bestandskunden ist die Ansprache tabu
Dies bedeutet im Klartext: Liegen in einem Unternehmen keine Ansprecherlaubnisse im Sinne des Gesetzes vor, dürfen auch Bestandskunden nicht mehr angerufen, angemailt oder angefaxt werden. Einige große Konzerne sind sich der Konsequenzen dieser tiefgreifenden Entwicklung bereits bewusst und führen daher bereits seit Monaten umfassende Kampagnen durch, bei denen die Ansprecherlaubnis im Kundenbestand eingeholt wird.
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activate24 und die Service-Center der aye-Unternehmengruppe sind erprobte Partner diverser großer Unternehmen und betreiben Opt-In-Kampagnen sehr erfolgreich mit einer Einwilligungsquote von in der Regel weit mehr als 90 Prozent. Der Ablauf einer solchen Opt-In-Kampagne ist technisch ausgefeilt und wird dabei schon in der Konzeption von Medienanwälten begleitet, die die Rechtssicherheit prüfen und attestieren. Ohne werblichen Zweck kontaktieren wir die jeweiligen Bestandskunden per Telefon und fragen nach einem dezidierten, juristisch geprüften Gesprächsleitfaden die Opt-Ins der Kunden für beliebige Kanäle ab. Das Gesprächsergebnis wird digital in der Datenbank als auch als Voice-File-Aufzeichnung gespeichert und katalogisiert.
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Der 1. Juli kommt mit schnellen Schritten - als Experten für die Generierung von Ansprecherlaubnissen stellen wir bis zum Stichtag noch rund 3 Millionen Outbound-Calls in unseren Centern bereit und bieten ein am Markt bis dato einmaliges Opt-In-Package an:
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- rechtlich geprüfte Gesprächsleitfäden im Sinne der neuen Gesetzesvorlage
- Durchführung der Kampagne durch speziell auf Opt-In geschulte Teams
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- digitale Ergebniserfassung und Sprachaufzeichnung / Archivierung der Gespräche
- Übergabe in Datenformaten Ihrer Wahl
- Umsetzung garantiert noch vor dem 1. Juli 2009
- Preis pro gelieferter Opt-In eines Kunden bereits ab 2,90 Euro
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